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GEMEINDEBLATT



          Olbersdorf





          Mitteilungsblatt der Gemeindeverwaltung Olbersdorf

          Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister A. Förster ∙ Telefon: 03583 69850
          Internetadresse: www.olbersdorf.de ∙ Satz und Druck: www.hanschur-druck.de

          32. Jahrgang               März 2022                  Erscheinungstag 23.03.2022               Nr. 03

                                                               Widerruf und Neubestellung der Mitglieder
                                                               und deren Stellvertreter für den  Hauptaus-
                                                               schuss
                                                               Beschluss Nr. 09 / 2022
                                                               1.  Der Gemeinderat der Gemeinde Olbersdorf wider-
                                                                  ruft in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Februar
                                                                  2022 die mit Beschluss Nr. 24/2021 am 21. April
                                                                  2021 vorgenommene Bestellung der Mitglieder und
                                                                  deren Stellvertreter für den Hauptausschuss.
                                                               2.  Der Gemeinderat von Olbersdorf bestellt in seiner
                                                                  öffentlichen Sitzung am 16. Februar 2022 die Mit-
          Foto: H. Zistel                                         glieder und deren Stellvertreter für den Hauptaus-
                                                                  schuss in gleicher Anzahl widerruflich aus seiner
                   AMTLICHER TEIL                                 Mitte wie folgt nach Einigung für die Dauer der
                                                                  Wahlperiode des Gemeinderates 2019 – 2024:
             Öffentliche Bekanntmachung                             Mitglieder            Stellvertreter

            der Beschlüsse aus der 2. öffentlichen Sitzung des   1  Jürg Hebestreit       unbesetzt
             Gemeinderates Olbersdorf vom 16. Februar 2022      2   Ralph Grohmann        Markus Hummel
                                                                3   Daniela Schüler         Sabrina Franz
          Verpflegungskostenersatz (Essengeld) gemäß §
          15 Abs. 6 Sächs. Gesetz zur Förderung von Kin-        4   Christian Lapuse      Matthias Tschirner
          dern in  Tageseinrichtungen (SächsKitaG) /            5   Oleg Dietze           Dietmar Merkel
          Preisfestlegung für Personalessen                    Abstimmungsergebnis:
          Beschluss Nr. 08 / 2022
          Der Gemeinderat von Olbersdorf beschließt auf seiner   SOLL-Anzahl der Gemeinderäte:  11 + 1 Dafür:  10 Dagegen:    0
          öffentlichen Sitzung am 16. Februar 2022:            davon anwesend:        9 + 1 Enthaltg.:  0 Befangen:  0
          1.  Der Verpflegungskostenersatz / das Entgelt für Perso-
             nal im Integrativen Kinderhaus „Spielkiste“ Olbers-
             dorf wird ab sofort und für bislang noch nicht abge-
             rechnete Portionen rückwirkend zum 01.01.2022
             auf 3,60 EUR je Portion festgelegt.
             Der Verpflegungskostenersatz / das Entgelt für Fremd-
             esser bleibt bei dem kalkulierten Preis von 5,10 EUR
             je Portion.
          2.  Für im Rahmen des für das Integrative Kinderhaus
             „Spielkiste“ Olbersdorf geltenden pädagogischen    In dieser Ausgabe:
             Konzepts von den Erzieherinnen in der Gruppe ge-   Amtliches  .................................................. ab Seite 1
             meinsam mit den betreuten Kindern eingenomme-      Nichtamtliches  .......................................... ab Seite 4
             nen Kleinstportionen (sog. „Koste-Teller“) wird
             kein Verpflegungskostenersatz / Entgelt verlangt.  Pressemitteilungen .................................... ab Seite 7
          3.  Essenreste werden grundsätzlich nicht abgegeben.  Kindereinrichtungen berichten ................ ab Seite 11
                                                                Freiwillige Feuerwehr berichtet  .............. ab Seite 12
          Abstimmungsergebnis:                                  Kirche informiert  ..................................... ab Seite 14
           SOLL-Anzahl der Gemeinderäte:  11 + 1 Dafür:  10 Dagegen:    0  Vereine berichten ......................................... Seite 15
           davon anwesend:        9 + 1 Enthaltg.:  0 Befangen:  0  Geschäftswelt  ..........................................ab Seite 15
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