Page 2 - Olbersdorf 03 2022
P. 2

Gemeindeblatt Olbersdorf  März 2022  Erscheinungstag: 23.03.2022
          Amtlicher Teil

          Widerruf und Neuwahl der weiteren 5 Vertreter        Reform der Grundsteuer –
          für die Gemeinde Olbersdorf und deren Stell-         aktuelle Informationen
          vertreter für den Gemeinschaftsausschuss nach        Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür
          § 16 SächsKomZG                                      werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu
          Beschluss Nr. 10 / 2022                              bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen
          1.  Der Gemeinderat von Olbersdorf widerruft in seiner   Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1.
                                                               Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisheri-
             öffentlichen Sitzung am 16. Februar 2022 die mit
             Beschluss Nr. 32/2020 am 19. August 2020 gewähl-  gen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.
             ten und bestellten weiteren  Vertreter und deren   Für die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 1. Juli bis
             Stellvertreter für den Gemeinschaftsausschuss.     31. Oktober 2022 für jedes Grundstück bzw. jeden
          2.  Der Gemeinderat von Olbersdorf wählt in seiner   Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen
             öffentlichen Sitzung am 16. Februar 2022 in offener   auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen)
                                                               vom Eigentümer eine Steuerklärung beim zuständigen
             Wahl die weiteren Vertreter und deren Stellvertreter   Finanzamt abzugeben. Bei Grundstücken, die mit einem
             widerruflich für den Gemeinschaftsausschuss der
             Verwaltungsgemeinschaft Olbersdorf in gleicher    Erbbaurecht belastet sind, ist der Erbbauberechtigte
                                                               erklärungspflichtig.
             Zahl aus seiner Mitte wie folgt nach Einigung für
             die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates 2019   Informationsschreiben im II. Quartal 2022
             – 2024:                                           der sächsischen Finanzämter an die Eigentümer von
               weitere Vertreter     Stellvertreter            Grundstücken in Sachsen
            1  Jürg Hebestreit       Steffen Otto              Die Finanzämter werden im II. Quartal 2022 (vorauss.
                                                               Ende April bis Anfang Juni 2022) Informationsschrei-
            2  Markus Hummel         unbesetzt                 ben an die Grundstückseigentümer versenden. Neben
            3  Sabrina Franz         Daniela Schüler           dem Aktenzeichen werden auch die Bezeichnung des
            4  Christian Lapuse      Matthias Tschirner        Flurstücks bzw. eines Großteils der Flurstücke, die
                                                               unter dem Aktenzeichen gespeichert sind, aus dem
            5  Oleg Dietze           Dietmar Merkel            Informationsschreiben ersichtlich. Darüber hinaus wird

          Abstimmungsergebnis:                                 der Ablauf erläutert, Telefonnummern für Fragen bei
                                                               den Finanzämtern benannt und auch auf das Grundsteu-
           SOLL-Anzahl der Gemeinderäte:  11 + 1 Dafür:  10 Dagegen:    0  erportal Sachsen verwiesen, in dem für die Erklärung
           davon anwesend:        9 + 1 Enthaltg.:  0 Befangen:  0  wichtige Daten zum Grundstück (z. B. Gemarkungs-
                                                               nummer, Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Boden-
          Stellvertretung des Bürgermeisters nach § 54         richtwert bzw. Ertragsmesszahl) aufgerufen werden
          SächsGemO i. V. m. § 12 Hauptsatzung                 können. Das Grundsteuerportal Sachsen wird voraus-
          Beschluss Nr. 11 / 2022                              sichtlich ab 1. Juli 2022 freigeschaltet.
          1.  Der Gemeinderat von Olbersdorf beschließt in sei-  Bei Miteigentum ist es möglich, dass kein Informati-
             ner öffentlichen Sitzung am 16. Februar 2022 den   onsschreiben eingeht. In diesem Fall wurde ggf. ein
             Widerruf und die Aufhebung des Beschlusses Nr.    anderer Miteigentümer angeschrieben.
             34/2019 vom 17. Juli 2019 (Wahl 1. BM-Stellv.).   Abgabe der Erklärung ab 1. Juli 2022
          2.  Der Gemeinderat der Gemeinde Olbersdorf wählt    Die Erklärung können Sie über ELSTER ab dem 1. Juli
             widerruflich in seiner öffentlichen Sitzung am 16.   2022 kostenlos und elektronisch abgeben. Dafür benöti-
             Februar 2022 in offener Wahl Herrn Markus Hum-    gen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein solches
             mel zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters für die   Konto besitzen, können Sie es bereits jetzt beantragen.
             Dauer der Wahlperiode 2019 – 2024.                Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, das Sie
          Wahlergebnis:                                        z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen,
                                                               können Sie es auch für die Grundsteuer verwenden.
           SOLL-Anzahl der Gemeinderäte:  11 + 1 Dafür:  10 Dagegen:    0
           davon anwesend:        9 + 1 Enthaltg.:  0 Befangen:  0  Sie können über ELSTER Feststellungserklärungen
                                                               auch für eine andere Person (z. B. in Betreuungsfällen,
          Termin und Tagesordnung öffentlicher Sitzungen werden fristgemäß in den   für die Eltern usw.) übermitteln. Sie müssen für diese
          Aushangkästen  der  Gemeinde  (GV // Hochwaldstraße // Bärschstraße //
          A.-Bebel-Straße 75 // J.-Ringehan-Straße 21) bekanntgegeben sowie unter   Person keine zusätzliche Registrierung in ELSTER
          www.olbersdorf.de veröffentlicht.                    vornehmen.
                                                               Informationen zum ELSTER-Portal finden sie unter:
                                                               www.elster.de

                             Andreas Förster, Bürgermeister    Das Finanzamt setzt den Grundsteuerwert und den
                                                               Grundsteuermessbetrag fest. Nach Vorliegen der neuen
                                                               Grundsteuermessbeträge (voraussichtlich Ende 2023 /
           Anlagen, Pläne und andere Beifügungen zu den vom Gemeinderat
           gefassten Beschlüssen können in der Gemeindeverwaltung Olbers-  Anfang 2024) können sich die sächsischen Gemeinden
           dorf, Oberer Viebig 2a, Zimmer 202, im Rahmen der Sprechzeiten   mit der »neuen« Grundsteuer auseinandersetzen. Sie
           eingesehen werden.                                  werden prüfen, ob sie ihre Hebesätze anpassen müssen.


          2
   1   2   3   4   5   6   7